09.06.2026
tekom Europe bei Sitzung der Maschinen-Expertengruppe der Europäischen Kommission
Die 10. Sitzung der „Expertengruppe für Maschinen (E03676)“ der Europäischen Kommission, an der tekom Europe zum ersten Mal teilnahm, fand am 27. April in Brüssel statt. Wie in der Pressemitteilung vom 9. März erwähnt, wurde tekom Europe neu als Mitglied der EG-Expertengruppe für Maschinen (E03676) berufen.
Jens-Uwe Heuer-James, der von tekom Europe benannte Experte, fasst zusammen, dass im Mittelpunkt des Treffens die Umsetzung der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 sowie damit verbundene harmonisierte Normen, digitale Produktinformationen und laufende Normungsaktivitäten standen. Die Sitzung bot die Gelegenheit, mit der Europäischen Kommission und Vertretern von Marktüberwachungsbehörden, Branchenverbänden sowie CEN/CENELEC verschiedene Einzelheiten ausführlich und teilweise kontrovers zu erörtern. Zu den hervorzuhebenden Themen zählen unter anderem:
- DerBericht über die Fortschritte bei der Ausarbeitung des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenverordnung, zu dem tekom Europe bereits ein Positionspapier verfasst hat. Hier sind weitere Lobbyaktivitäten erforderlich, um unter anderem sicherzustellen, dass die Forderungen von tekom Europe hinsichtlich der Erstellung wesentlicher Sicherheitsinformationen auf der Grundlage einer Risikobewertung erfüllt werden.
- Die Vorstellung einer Unfalldatenanalyse durch die Europäische Kommission. Die Analyse basierte auf einer Umfrage zu Unfällen im Zusammenhang mit Maschinen und sollte als Entscheidungshilfe für die Einstufung von Maschinen gemäß Anhang I der Maschinenverordnung dienen. Die Teilnehmer äußerten sich jedoch äußerst kritisch gegenüber der Umfrage und ihrer Eignung und brachten ihre Bedenken zum Ausdruck.
- Was harmonisierte Normen betrifft, so zeigt eine Lückenanalyse, dass rund 660 bestehende Normen im Rahmen der Maschinenverordnung weiterhin relevant sind. Für neue grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, insbesondere in Bezug auf Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und digitale Aspekte, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Für die Zitierfähigkeit wird voraussichtlich im Oktober 2026 eine aktualisierte Liste harmonisierter Normen vorliegen.
- Der Digitale Produktpass gilt als „Container“ für produktbezogene Informationen, mit unterschiedlichen Zugriffsebenen für Produktnutzer, Marktüberwachungsbehörden, Zollbehörden und andere.

„Die Möglichkeit, an Diskussionen mit der Europäischen Kommission teilzunehmen, ist ein bedeutender Fortschritt für die Lobbyarbeit von tekom Europe. Während des Treffens wurde deutlich, dass viele Details im Zusammenhang mit digitalen Nutzungsinformationen noch unklar sind und sowohl die Europäische Kommission als auch die anderen Interessengruppen dankbar für die kompetente Unterstützung sind, die tekom Europe leisten kann. Wir werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen und unser Bestes tun, um zu praktischen Lösungen zu gelangen.“
Jens-Uwe Heuer-James, von tekom Europe ernannter Experte