09.06.2026
tekom Europe bei Sitzung der Maschinen-Expertengruppe der Europäischen Kommission
Die 10. Sitzung der „Expertengruppe für Maschinen (E03676)“ der Europäischen Kommission, an der tekom Europe erstmals teilnahm, fand am 27. April in Brüssel statt. Wie bereits in der Pressemitteilung vom 9. März erwähnt, wurde tekom Europe neu als Mitglied der EG-Expertengruppe für Maschinen (E03676) berufen.
Jens-Uwe Heuer-James, der von tekom Europe benannte Experte, berichtet, dass die Umsetzung der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 sowie die damit verbundenen harmonisierten Normen, digitalen Produktinformationen und laufenden Normungsaktivitäten im Mittelpunkt des Treffens standen. Die Sitzung bot Gelegenheit, verschiedene Einzelheiten gemeinsam mit der Europäischen Kommission sowie Vertretern von Marktüberwachungsbehörden, Branchenverbänden und CEN/CENELEC ausführlich und teilweise kontrovers zu diskutieren. Zu den besonders hervorzuhebenden Themen zählen:
- der Bericht über die Fortschritte bei der Ausarbeitung des Leitfadens zur Anwendung der Maschinenverordnung, zu dem tekom Europe bereits ein Positionspapier verfasst hat. Hier sind weitere Lobbyaktivitäten erforderlich, um unter anderem sicherzustellen, dass die Forderungen von tekom Europe hinsichtlich der Erstellung wesentlicher Sicherheitsinformationen auf Grundlage einer Risikobewertung berücksichtigt werden.
- die Vorstellung einer Unfalldatenanalyse durch die Europäische Kommission. Die Analyse basierte auf einer Umfrage zu Unfällen im Zusammenhang mit Maschinen und sollte als Entscheidungshilfe für die Einstufung von Maschinen gemäß Anhang I der Maschinenverordnung dienen. Die Teilnehmenden äußerten jedoch erhebliche Zweifel an der Aussagekraft und Eignung der Umfrage und brachten ihre Bedenken deutlich zum Ausdruck.
- die Ergebnisse einer Lückenanalyse zu harmonisierten Normen, die zeigen, dass rund 660 bestehende Normen im Rahmen der Maschinenverordnung weiterhin relevant sind. Für neue grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, insbesondere in den Bereichen Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz und digitale Aspekte, besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf. Für die Zitierfähigkeit wird voraussichtlich im Oktober 2026 eine aktualisierte Liste harmonisierter Normen vorliegen.
- die Rolle des Digitalen Produktpasses als „Container“ für produktbezogene Informationen mit unterschiedlichen Zugriffsebenen für Produktnutzer, Marktüberwachungsbehörden, Zollbehörden und weitere Akteure.

„Die Möglichkeit, an Diskussionen mit der Europäischen Kommission teilzunehmen, ist ein bedeutender Fortschritt für die Lobbyarbeit von tekom Europe. Während des Treffens wurde deutlich, dass viele Details im Zusammenhang mit digitalen Nutzungsinformationen noch unklar sind und sowohl die Europäische Kommission als auch die anderen Interessengruppen dankbar für die kompetente Unterstützung sind, die tekom Europe leisten kann. Wir werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen und unser Bestes tun, um zu praktischen Lösungen zu gelangen.“
Jens-Uwe Heuer-James, von tekom Europe ernannter Experte