Das Schiedsgericht
Auf Ausgleich bedacht
Das Schiedsgericht ist zuständig für Klagen von Mitgliedern gegen Mitglieder wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstöße gegen die Satzung, den Verhaltenskodex und die Ordnungen der tekom Deutschland. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern sowie zwei Ersatzmitgliedern, die mindestens 35 Jahre alt und mehr als fünf Jahre Mitglied der tekom Deutschland sein müssen. Die Amtszeit des Schiedsgerichts beträgt drei Jahre. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Schiedsgerichts werden von den stimm-berechtigten Mitgliedern nach dem in der Wahlordnung vorgesehenen Wahlverfahren im selben Wahlgang mit dem Vorstand gewählt.
Das tekom Schiedsgericht besteht aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Jürgen Muthig
Mitglied des Schiedsgerichts
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Prof. Dr. Claudia Villiger
Mitglied des Schiedsgerichts
Hochschule Hannover
Magali Baumgartner
Mitglied des Schiedsgerichts
Coperion GmbH
Peter Oehmig
Ersatzmitglied des Schiedsgerichts
Heidelberger Druckmaschinen AG
Dagmar Roeder
Ersatzmitglied des Schiedsgerichts