tekom - Gesellschaft für technische Kommunikation - Deutschland e.V.

Das Schiedsgericht

Auf Ausgleich bedacht

Das Schiedsgericht ist zuständig für Klagen von Mitgliedern gegen Mitglieder wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstöße gegen die Satzung, den Verhaltenskodex und die Ordnungen der tekom Deutschland. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern sowie zwei Ersatzmitgliedern, die mindestens 35 Jahre alt und mehr als fünf Jahre Mitglied der tekom Deutschland sein müssen. Die Amtszeit des Schiedsgerichts beträgt drei Jahre. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Schiedsgerichts werden von den stimm-berechtigten Mitgliedern nach dem in der Wahlordnung vorgesehenen Wahlverfahren im selben Wahlgang mit dem Vorstand gewählt.

Das tekom Schiedsgericht besteht aus folgenden Mitgliedern:

Prof. Jürgen Muthig

Prof. Jürgen Muthig

Mitglied des Schiedsgerichts
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft

 

Prof. Dr. Claudia Villiger

Prof. Dr. Claudia Villiger

Mitglied des Schiedsgerichts
Hochschule Hannover

 

Magali Baumgartner

Magali Baumgartner

Mitglied des Schiedsgerichts
Coperion GmbH

 

Peter Oehmig

Peter Oehmig

Ersatzmitglied des Schiedsgerichts
Heidelberger Druckmaschinen AG

 

Dagmar Roeder

Dagmar Roeder

Ersatzmitglied des Schiedsgerichts