07.12.2022
Eine der positiven Neuerungen ist zum Beispiel, dass es in Zukunft leichter werden soll, die Informationen für Bauprodukte in elektronischer Form oder als Permalink zur Verfügung zu stellen. Der Vorschlag soll auch dieZiele des europäischen Grünen Deals(mehr dazu im Artikel von Frau Dr. Gabriela Fleischer) berücksichtigen. Martin Tillmann, Mitglied des tekom-Beirats für Recht und Normen, hat sich die Kommentare zum Entwurf der neuen Bauprodukteverordnung auf der europäischen Webseite angesehen und die wichtigsten Punkte für Sie zusammengetragen.