tekom - Gesellschaft für technische Kommunikation - Deutschland e.V.
10.02.2022

Registrierung der tekom im Lobbyregister?

Dr. Michael Fritz

In diesem Jahr ist eine Neufassung des Lobbyregistergesetzes (LobbyRG) in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang erhielten wir einige Anfragen seitens der Rechtsstellen einiger Firmen. Aus diesem Grund folgt hier eine kurze Klarstellung.

Die sogenannten Firmenmitgliedschaften in der tekom sind rechtlich gesehen reine persönliche Mitgliedschaften, die die Firmen in vielen Fällen für ihre Mitarbeiter:innen bezahlen. Insofern sind die Firmen keine Mitglieder in der tekom. Schon allein aus diesem Grund müssen die Firmen keine Mitgliedschaft in der tekom an das Lobbyregister melden.

Abgesehen davon dient das Lobbyregister der Registrierung von Interessenvertreter:innen im Sinne des LobbyRG. Da die tekom keine Interessenvertretung im Sinne des LobbyRG betreibt, muss sie sich nicht registrieren. Der tekom-Vorstand hat sich in seiner letzten Sitzung gegen eine freiwillige Registrierung ausgesprochen, da wir keinerlei Mittel für Lobbyarbeit im Sinne des Gesetzes aufwenden.