tekom - Gesellschaft für technische Kommunikation - Deutschland e.V.

Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zur Tagung ist verbindlich und nicht übertragbar. Eine Anmeldung unter dem Vorbehalt, an einem bestimmten Vortrag, Workshop oder an einem Rahmenprogrammpunkt teilnehmen zu können, ist nicht zulässig.

Käufer:innen der Teilnahmeberechtigung, die nicht selbst Teilnehmer:innen sind (wenn die Teilnahmeberechtigung also nicht ausschließlich für sich selbst erworben oder bestellt wird), stehen dafür ein, dass Teilnehmer:innen, die von ihnen die Teilnahmeberechtigung erhalten, Kenntnis von diesen AGB erhalten und sie akzeptieren.

ZAHLUNG DER TAGUNG 

Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Sie ist sofort zahlbar per Online-Bezahlsystem (Kreditkarte und PayPal) oder nach Erhalt der Rechnung.  

  • Der Einlass zur Tagung ist nur nach erfolgter Zahlung möglich. Ist die Zahlung nicht erfolgt, wird der Vor-Ort-Tagungszugang gesperrt.  
  • Können Teilnehmer:innen nicht sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vor Beginn der Tagung beglichen ist, muss dieser direkt vor Ort beglichen werden. Oder es muss der Nachweis an accounting.tcworld@tekom.org erbracht werden, dass der Rechnungsbetrag angewiesen wurde.  
  • Bei einer Nichtteilnahme behält der Veranstalter den Zahlungsanspruch, soweit sich aus diesen AGB oder aus gesetzlichen Gründen nichts anderes ergibt.  
  • Zahlung auf Rechnung ist bis 3 Wochen vor Tagungsbeginn möglich. 

Stornierung und Krankheit 

Teilnehmer:innen können ihre Teilnahme nach den folgenden Bestimmungen stornieren: 

Eine Stornierung bis vier Wochen vor Tagungsbeginn erfolgt kostenlos. Bei späteren Stornierungen, egal aus welchem Grunde, erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 90,00 Euro. Erfolgt die Stornierung nach dem 12. Juni 2026 oder während der Tagung, wird die volle Teilnahmegebühr fällig bzw. die bereits gezahlte Gebühr nicht zurückerstattet. 

Bei Nichterscheinen ohne Stornierung oder wegen eines hier geregelten oder eines gesetzlichen Grundes werden die vollen Teilnahmegebühren fällig. 

Im Krankheitsfall kann das Ticket unter Nachweis der Krankheit kostenlos storniert werden. Hierzu muss unverzüglich durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Krankheit nachgewiesen werden, andernfalls gelten die vorstehenden Stornierungsbedingungen. Der Nachweis muss an accounting.tcworld@tekom.org erbracht werden. 

Nehmen Teilnehmer:innen, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, ihr Recht auf den gesetzlichen Widerruf in Anspruch, gehen die Bestimmungen für den Widerruf und seine Rechtsfolgen vor. 

Ablauf

Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile der Tagung ändern, wenn dies erforderlich ist und damit nicht wesentliche Teile der Tagung verändert werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises, wenn die Änderung nicht wesentlich und den Teilnehmer:innen nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist.

Der Veranstalter schuldet, soweit Aufführungen, Vorträge, Referate usw. der Vertragsgegenstand sind, eine ordnungsgemäße Auswahl von Aufführenden, Referent:innen und Sprecher:innen (Mitwirkende), ist aber nicht verantwortlich für deren Inhalte, für deren Art der Vermittlung und deren Aussagen.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf bestimmte Mitwirkende, soweit dieser nicht ausdrücklich als einziger oder wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung angekündigt bzw. vereinbart ist.

Die Veranstaltungssprache ist Deutsch, sofern nicht anders angegeben.

Bild- / Tonaufnahmen, Urheberrechte

Ton - und Videoaufnahmen sowie Fotografieren sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit der tcworld-Geschäftsführung. Wir weisen darauf hin, dass die tcworld GmbH als Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung zum Zweck der Dokumentation oder der Eigenveröffentlichung anfertigt. Hier verweisen wir auf die Datenschutzinformationen, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden; Sie können diese auch bei uns zur Einsicht anfordern.
Wenden Sie sich bitte umgehend an den Fotografen oder Kameramann, wenn Sie mit Foto- und Filmaufnahmen von sich nicht einverstanden sind.
Etwaige Präsentations- und Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zu reinen Privatzwecken vervielfältigt werden. Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand sind Stuttgart.

Platzreservierung

Die Platzreservierung bei Workshops

Die Workshops finden ausschließlich vor Ort statt und es steht eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Um an einem Workshop teilnehmen zu können, muss vorab ein Platz reserviert werden. Ohne Platzreservierung kann eine Teilnahme nicht gewährleistet werden. Die Reservierung erfolgt in ‚mein Tagungstool‘.

Verfall von Platzreservierungen aufgrund nicht bezahlter Tagungsteilnahme

Für die Sessions sind nur begrenzt Plätze vorhanden. Wenn am Morgen des jeweiligen Veranstaltungstags bis 07:00 Uhr keine Zahlung oder Nachweisführung erfolgt ist, verfällt der Anspruch der Teilnehmer:innen auf die für diesen Tag getätigten Platzreservierungen.

Verhaltensregeln der tekom-Tagungen 

Wir wünschen uns für alle Teilnehmer:innen ein positives Tagungserlebnis und möchten, dass sich alle auf den tekom-Tagungen wohlfühlen. Deshalb haben wir diese Verhaltensregeln aufgestellt.

Für wen und wann gelten die Verhaltensregeln?

Die Verhaltensregeln gelten für alle Tagungsteilnehmer:innen, Referent:innen, Aussteller, Mitarbeiter:innen der tekom und der tcworld GmbH, Gäste und Helfer:innen, die vor Ort und online an den tekom-Tagungen teilnehmen.
Sie gelten unabhängig davon, ob es sich um Veranstaltungen, Chats, Termine mit Ausstellern oder sonstige Kontaktaufnahmen im Rahmen der tekom-Tagungen handelt.

Dos:

  • Verhalten Sie sich freundlich und respektvoll.
  • Verhalten Sie sich höflich und tolerant.
  • Nutzen Sie die zahlreichen Chats nach den Veranstaltungen und auf der Tagungsplattform, um in Kontakt mit anderen Teilnehmer:innen zu kommen.
  • Networking ist ausdrücklich erwünscht.

Don’ts

Es ist nicht gestattet,

  • sich gegenüber anderen beleidigend, herabwürdigend, diskriminierend, sexistisch, aggressiv oder störend zu verhalten.
  • Extremistische, diskriminierende, beleidigende, propagandistische, politische, volksverhetzende, pornografische, gegen die guten Sitten oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte einzustellen oder zu zeigen.
  • Inhalte einzustellen oder zu zeigen, durch die Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht sowie Marken-, Namens-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- sowie Bild- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
  • Inhalte einzustellen oder zu zeigen, mit denen für politische Parteien oder Weltanschauungen geworben wird.
  • Inhalte einzustellen oder zu zeigen, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
  • außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche für Produkte oder Dienstleistungen zu werben.
  • Links auf andere Telemedien zu setzen oder zu verbreiten, die rechtswidrige Informationen enthalten.

Was passiert, wenn Verhaltensregeln verletzt werden?

Bitte berichten Sie uns umgehend unter events@tekom.org, wenn die o.g. Verhaltensregeln von anderen verletzt worden sind. Nur so können wir Maßnahmen ergreifen.

Bitte melden Sie uns:

  • Wann und wo hat sich der Vorfall ereignet?
  • Name / Beschreibung der beteiligten Personen?
  • Was ist genau passiert?
  • Dauert der Verstoß gerade noch an?
  • Bei Bedarf weitere hilfreiche Informationen.

Sie dürfen uns auch Vorfälle melden, bei denen Sie nicht sicher sind, ob die Verhaltensregeln verletzt worden sind. Wir werden Ihre persönlichen Daten in jedem Fall vertraulich behandeln.

Mögliche Maßnahmen bei Verletzung der Verhaltensregeln:

  • Persönliche Ermahnung, das Verhalten zukünftig zu unterlassen.
  • Öffentliche Aufforderung, das Verhalten zu unterlassen.
  • Aufforderung, sich zu entschuldigen.
  • Aufforderung, den Kontakt zu einer sich belästigt fühlenden Person zu unterlassen.
  • Entfernen von rechtswidrigen, beleidigenden oder anderweitigen Verletzungen hervorrufenden Inhalten.
  • Ausschluss von Personen, die die Verhaltensregeln nicht respektieren von einzelnen Bereichen oder der gesamten tekom-Jahrestagung (ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühren).

Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Wiesbaden.

Werbung und Akquise

Die Vor-Ort-Tagung bietet die perfekte Ebene, um neue Kontakte zu knüpfen.

Wie immer gilt, dass Sessions wie Fachvorträge, Workshops, Tutorials und Meetups werbefrei sein müssen.

Abweichende Teilnahmebedingungen für die Vor-Ort-Teilnahme an den tekom-Tagungen

  • Die Teilnehmerzahl für die tekom-Tagungen ist begrenzt.
  • Für die Teilnahme an der Vor-Ort-Veranstaltung gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie etwaige hoheitliche Auflagen und das Hygienekonzept des Betreibers der Versammlungsstätte. Können Teilnehmer:innen die geltenden Vorgaben nicht einhalten, können sie auf eine Online-Teilnahme wechseln.

Verlegung, Transformation

Verlegt der Veranstalter die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. um den Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt zu vermeiden) auf einen anderen Termin, gelten die Geschäftsbedingungen für diesen neuen Termin fort. Er kann die Verlegung davon abhängig machen, dass eine ausreichend e Anzahl von Teilnehmer:innen nicht vom Vertrag zurücktreten; hierfür kann der Veranstalter allen Teilnehmer:innen eine Frist zur Zusage für die Teilnahme am neuen Ort bzw. Termin setzen. Bei einer Verlegung können die Teilnehmer:innen vom Vertrag zurücktreten, sie erhalten bereits bezahlte Teilnehmergebühren zurück.

Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen den Veranstalter bestehen nicht. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Veranstalter bei Vertragsschluss bereits den neuen Termin als Alternative konkret benannt hat.

Entsprechendes gilt, wenn die Präsenz-Form der Tagung oder Teile davon aus einem wichtigen Grund ganz oder teilweise online durchgeführt werden. Bei einem Wechsel von Präsenz-Teilnahme zu einer Online-Teilnahme ist der Veranstalter verpflichtet, soweit möglich und zumutbar die Teilnehmergebühren angemessen anzupassen und etwaige Überzahlungen anteilig zu erstatten; zum Nachweis der Angemessenheit genügt eine Bestätigung eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder vereidigten Buchprüfers.

Höhere Gewalt, Nichtdurchführung der Tagung

Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Abbruch der Tagung oder einer Unterbrechung des Vertrags oder der Tagung oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen führt, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Dies gilt auch, soweit Unmöglichkeit gemäß § 275 Absatz 2 BGB gegeben ist.

In diesen vorstehenden Fällen sind erfolgte Leistungen rückabzuwickeln nach § 346 BGB, der Anspruch auf die vertraglichen Leistungen entfällt. Schadenersatzansprüche und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.

Führt höhere Gewalt zur Unmöglichkeit der Veranstaltung in Präsenz-Form, ist eine Online-Übertragung der Veranstaltung davon nur betroffen, wenn deren Durchführung auch unmöglich geworden ist oder unzumutbar ist. Der Veranstalter kann sich auf die vorstehende Regelung berufen, wenn die Tagung aufgrund infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nicht durchführbar oder die Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist.

Sonstiges

Sind Teilnehmer:innen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt: Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Veranstalters. Er ist jedoch berechtigt, den Gerichtsstand am Geschäftssitz des/der jeweiligen Teilnehmer:in zu wählen.

KONTAKT

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Status: 09.04.2026