tekom - Gesellschaft für technische Kommunikation - Deutschland e.V.
23.11.2020

tekom-Mitgliederversammlung: Änderungen und Beschlüsse

Kiriaki Kampouridou

Rund 100 abstimmungsberechtige tekom-Mitglieder haben am 04. November 2020 an der erstmals online stattfindenden Mitgliederversammlung teilgenommen. Es gab hierbei Änderungen im Hinblick auf die Satzung und den Verhaltenskodex. Angesichts der Corona-Krise wurde eine befristete Beitragserhöhung beschlossen.

Mit rund 100 abstimmungsberechtigten Teilnehmern haben sich fast doppelt so viele Teilnehmer wie im Vorjahr an der Mitgliederversammlung beteiligt. Die Mitgliederversammlung beschloss weiterhin, in die Satzung die Möglichkeit zur Durchführung von virtuellen Mitgliederversammlungen aufzunehmen, um auch in Zukunft diese Option nutzen zu können. Den Jahresbericht 2019 kann man im Mitgliederbereich ‚meine tekom‘ auf tekom.de/downloads herunterladen.

Beschlüsse

Was waren die wichtigsten Ergebnisse der Mitgliederversammlung und in welchen Bereichen gab es Änderungen?
Im Hinblick auf die parteipolitische und weltanschauliche Neutralität der tekom gab es sowohl eine klarstellende Satzungsänderung als auch eine Änderung des Verhaltenskodex: Die tekom hat als Fach- und Berufsverband einen satzungsgemäßen Auftrag. Politische Diskussionen außerhalb dieses Auftrags sind hiervon nicht abgedeckt. Die tekom ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. Die Satzungsänderungen gelten erst, wenn die Eintragung in das Vereinsregister stattgefunden hat.

Die Kassenprüfer hatten in ihrem Bericht keine Beanstandungen vorzutragen, so dass die Mitgliederversammlung den BGB-Vorstand entlastete. Außerdem beschloss die Mitgliederversammlung, die Ziffer "2.9. Abführen von Honoraren an die tekom, die Gremienmitglieder für Tätigkeiten oder Vorträge erhalten, die in direktem Zusammenhang mit der Gremientätigkeit stehen." zu streichen.

Der Schatzmeister ging in seinem Bericht auf die aktuelle Lage und insbesondere auf die Folgen der Corona-Krise ein. Um die Folgen der Krise besonders für die Tagungen abzufangen beschloss die Mitgliederversammlung, eine auf drei Jahre begrenzte Beitragserhöhung für die Einzelmitgliedschaft von 130 Euro auf 160 Euro sowie aller weiterer Beiträge, z.B. die Firmenbeiträge, in entsprechender Höhe.

Mit dem "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" hat es der Gesetzgeber Vereinen bis einschließlich 31.12.2020 ermöglicht, Mitgliederversammlungen auch ohne ausdrückliche Satzungsregelung online durchzuführen. Der Erweiterte Vorstand hat beschlossen, diese Möglichkeit wahrzunehmen und somit die diesjährige Mitgliederversammlung online und passwortgeschützt auszurichten.