28.07.2024
Wichtige Neuigkeiten für Elektrofahrradhersteller und E-Bike-Fans!
Der Fahrradverband ZIV – Die Fahrradindustrie mit Mitgliedsunternehmen hat zusammen mit der tekom, velotech.de und Zedler – Institut für Fahrradtechnik und -Sicherheit das Dokument „Wesentliche Sicherheitsinformationen für Elektrofahrräder“ plus Erläuterungen veröffentlicht. Es gibt Empfehlungen, wie wesentliche Sicherheitsinformationen für E-Bikes gemäß der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aussehen sollten. Das Dokument kann als Vorlage für die Erstellung der Inhalte von wesentlichen Sicherheitsinformationen für Elektrofahrräder dienen.
Es berücksichtigt die Vorgaben der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. die Empfehlungen des im April 2024 überarbeiteten Leitfadens der Europäischen Kommission zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Edition 2.3). Der Leitfaden schließt seit Edition 2.3 mit § 255 „The form of the instructions“ Festlegungen zu Formaten von Betriebsanleitungen ein, die mit der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 ab 20. Januar 2027 gelten – er zieht sozusagen einige Festlegungen der EU-Maschinenverordnung vor. Da Elektrofahrräder für sogenannte nichtprofessionelle Nutzende vorgesehen sind, muss der Hersteller „wesentliche Sicherheitsinformationen“ in Papierform bereitstellen, während andere Teile der Betriebsanleitung auch ausschließlich digital sein dürfen.
Der Inhalt der wesentlichen Sicherheitsinformationen wurde auf Basis der harmonisierten DIN EN 15194:2017 Fahrräder – Elektromotorisch unterstützte Räder – EPAC erarbeitet.
Das gemeinsam erarbeitete Dokument ist eine Empfehlung, welche Inhalte als „wesentliche Sicherheitsinformationen für Elektrofahrräder“ anzusehen sind, und kann Herstellern und anderen Organisationen eine gute Hilfestellung sein. Bleiben Sie sicher und informieren Sie sich über die neuesten Standards!