tekom - Gesellschaft für technische Kommunikation - Deutschland e.V.
23.04.2018

Informieren Sie sich jetzt über die neuen Regelungen zur Rezertifizierung

Daniela Straub

Das tekom-Zertifizierungssystem gemäß der DIN EN ISO/IEC 17024 erfordert alle 5 Jahre eine formale Rezertifizierung für beide Level. Diese dient dem Nachweis des Erhalts des Fachwissens. Seit dem 1.1.2018 gelten für das tekom-Zertifizierungssystem neue Regelungen. So ist nun in der aktuellen Zertifizierungsleitlinie eine Rezertifizierung der Zertifikatsinhaber vorgesehen.

Zur Rezertifizierung muss keine neue Zertifizierungsprüfung abgelegt werden. Lediglich Nachweise über die Aufrechterhaltung des erforderlichen Wissens- und Kenntnisstands durch Berufspraxis sowie über die Aufrechterhaltung und die Weiterentwicklung von Kompetenzen durch Weiterbildung müssen durch den Zertifikatsinhaber vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit erbracht werden.

Als Zertifikatsinhaber profitieren Sie von der Rezertifizierung: Die formelle Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung von Fachwissen rechtfertigt beispielsweise vor Vorgesetzten die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, wie Seminare, der Besuch der tekom-Tagungen, die Anschaffung von Fachliteratur u.a.

Das Zertifikat nach dem alten Prüfungssystem gemäß den Qualifizierungsbausteinen ist unbegrenzt gültig. Daher müssen sich zertifizierte Technische Redakteure, die ihr Zertifikat nach der vorherigen Prüfungsordnung erworben haben, nicht rezertifizieren lassen.

Die wichtigsten Punkte zur Rezertifizierung im Überblick 

Die Berufspraxis kann z.B. durch die Bestätigung des Arbeitgebers oder ein Zwischenzeugnis etc. nachgewiesen werden. 

Was die Nachweise über die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Kompetenzen betrifft, so bedeutet das konkret einen zeitlichen Aufwand von nur durchschnittlich acht Stunden pro Jahr (mindestens 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren). 
 

Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Sie nehmen an firmeninternen Weiterbildungsveranstaltungen teil oder besuchen ein externes Seminar oder einen externen Workshop.
  • Sie gehen zu den kostenlosen Fachvorträgen der tekom-Regionalgruppen oder besuchen einschlägige Fachtagungen (50 % der Tagungszeiten werden als Weiterbildungszeit für die Rezertifizierung angerechnet).
  • Sie lesen Fachliteratur und geben diese zur Rezertifizierung an.

Für die Rezertifizierung selbst wird keine Gebühr erhoben. Das Zertifikat wird gegen eine geringfügige Verwaltungsgebühr ausgestellt. 

Die offiziellen Regelungen zur Rezertifizierung sind der aktuellen Zertifizierungsrichtlinie zu entnehmen. Diese steht im Downloadbereich zur Verfügung. 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Erbringung von Nachweisen sowie zur Antragsstellung.

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