tekom - Gesellschaft für technische Kommunikation - Deutschland e.V.

Welche Ämter stehen zur Wahl?

Der Erweiterte Vorstand (EV) leitet den Verband und ist verantwortlich für dessen Weiterentwicklung. Dafür definiert er die strategischen Ziele im Einklang mit dem Verbandszweck und legt die Prioritäten für die Verbandsaktivitäten fest. Zur Erfüllung seiner Aufgaben setzt der EV Beiräte ein und ruft Arbeitsgruppen ins Leben. Der EV arbeitet eng mit dem Geschäftsführer des Verbands zusammen.
Mitglieder des EV übernehmen neben der gemeinsamen Vorstandsarbeit die Betreuung von Arbeitsgruppen und Beiräten. Einzelne Themen-, Gremien- und Projektverantwortlichkeiten werden in der ersten Sitzung des neuen Erweiterten Vorstands vereinbart.

Das Feld Technische Kommunikation schließt immer mehr Themen ein. In den nächsten Jahren steht eine Öffnung der tekom für neue Zielgruppen an, die unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an den Verband stellen. Zur Erfüllung dieser vielfältigen Aufgaben hat es sich bewährt, dass der EV sich aus Personen zusammensetzt, die unterschiedliche Industriezweige, Erfahrungen und Jobprofile vertreten und durch die unterschiedlichen Perspektiven und Sichtweisen die Diskussion bereichern.

Folgende Positionen des Erweiterten Vorstands sowie des Schiedsgerichts stehen zur Wahl an:

1. Ämter im Erweiterten Vorstand:

Der Vorsitz im Vorstand beinhaltet eine besondere Verantwortung. Zu den wichtigen Aufgaben gehört die Koordination der Vorstandsarbeit, die Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen und vor allem die Repräsentanz der tekom nach innen und außen. Dazu gehören bspw. auch Reden bei Tagungen, Messen oder Seminaren und die Pflege des Netzwerkes für und im Sinne der tekom. Der Vorsitz ist zudem mit der Dienstaufsicht des BGB-Vorstands über die Geschäftsführung der tekom verbunden.

Der Vorsitz der tekom bedeutet auch die Möglichkeit die Weiterentwicklung der tekom aktiv mitzugestalten, viele nette Menschen kennenzulernen und in einem aktiven Team eingebunden zu sein.

Der:Die Stellvertretende Vorsitzende steht in engem Kontakt zum:zur Vorsitzenden und unterstützt ihn:sie bei seinen:ihren vielseitigen Aufgaben. Insbesondere übernimmt er:sie unvorhergesehene, vorübergehende Zusatzaufgaben, die nur von einem Vorstandsmitglied wahrgenommen werden dürfen.

Der:Die Schriftführer:in verfasst Protokolle der Mitgliederversammlungen und Vorstandstreffen und pflegt die Satzung und Ordnungen. Er:Sie verfasst/veröffentlicht den Jahresbericht und ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des EV innerhalb der tekom Deutschland.

Der:Die Schatzmeister:in wickelt verantwortlich die gesamten Geldgeschäfte des Verbands ab und setzt sich für zusätzliche Einnahmequellen ein. Ihm:Ihr obliegt die Kalkulation von Beiträgen und Gebühren, die Prüfung von Verträgen, die Kontenführung sowie die Klärung/Abwicklung aller steuerrechtlichen Angelegenheiten mit den Steuerberatern inkl. Haushaltsplan und Jahresabschluss.

Vorsitzende:r, Stellvertretende:r Vorsitzende:r, Schriftführer:in und Schatzmeister:in bilden den Vorstand nach Ziff. 9.1 der Satzung (BGB-Vorstand). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam (wobei eines davon der:die Vorsitzende oder dessen Stellvertreter:in sein muss) vertreten den Verband in rechtlicher Hinsicht nach außen, Ziff. 9.3 der Satzung. Sie übernehmen darüber hinaus Patenschaften für Arbeitsgruppen und Beiräte.

In der nächsten Amtsperiode sollen vier Beisitzer zum Erweiterten Vorstand gehören. Sie werden gewählt auf Basis ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Mitgliedergruppen, z.B. verschiedene Industrien oder Altersgruppen. Die Beisitzer bringen ihre Erfahrungen und Einsichten aus ihrem Umfeld in die Diskussion ein.

Der:Die Kandidat:in für das Amt "Beisitzer Herstellende Industrie" sollte in einem produzierenden Industrieunternehmen tätig sein und die Abläufe in einer Redaktion gut kennen.

Der:Die Kandidat:in für das Amt "Beisitzer für Software-Industrie" sollte Mitarbeiter:in eines Unternehmens sein, das Software-Produkte erstellt und/oder digitale Services anbietet. In diesem Umfeld sollte er:sie möglichst Erfahrung mit Anforderungen und Veränderungen in der Technischen Kommunikation sowie Kenntnisse und Erfahrungen mit UX, UA und neue Arbeitsmethoden wie New Work haben.

Der:Die Kandidat:in für das Amt "Beisitzer für Sprachindustrie" sollte möglichst eine Person sein, die eine Tätigkeit im Übersetzungsmanagement und/oder Lokalisierung ausübt. Kenntnisse und Erfahrungen über neueste Entwicklungen in der Sprachindustrie und über neue Berufsbilder sind ausdrücklich erwünscht.

Der:Die Kandidat:in für das Amt "Beisitzer für Studierende und Berufseinsteiger" sollte als Studierende:r oder Berufseinsteiger:in die Perspektive und Interessen der jüngeren Mitglieder vertreten.

Nach 9.6 der Satzung müssen die Bewerber:innen zum Zeitpunkt des Amtsantritts mindestens drei Jahre dem Verband angehören.

Die Ausübung eines Amts im Erweiterten Vorstand ist ehrenamtlich und erfordert einen gewissen zeitlichen Aufwand. Alle EV-Mitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des Erweiterten Vorstands (ca. dreimal jährlich in Präsenz und 4-5 zweistündige Online-Sitzungen) teilzunehmen. Sie sind auf den tekom-Tagungen anwesend und übernehmen dort besondere Aufgaben.
 

2. Für das Schiedsgericht:

Das Schiedsgericht ist zuständig für Klagen von Mitgliedern gegen Mitglieder wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstöße gegen die Satzung, den Verhaltenskodex und die Ordnungen der tekom Deutschland. Es entscheidet über derartige Klagen ausschließlich und abschließend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Weitere Informationen über die einzelnen Ämter finden Sie in den Jahresberichten im Mitgliederbereich unter www.tekom.de/downloads sowie auf der Seite der Findungskommission.