tekom - Gesellschaft für technische Kommunikation - Deutschland e.V.

Neue Vorstandsmitglieder ab 2026

Kandidieren Sie für ein Amt und bestimmen Sie mit! 

2025 wählen die Mitglieder von tekom Deutschland einen neuen Erweiterten Vorstand und ein neues Schiedsgericht. Gleichzeitig sind alle Mitglieder aufgerufen, sich als Kandidatin oder Kandidat für eines der Ämter zu bewerben. 

„Jetzt mitbestimmen, statt nur zuschauen“ lautet die Devise, die der tekom-Wahlausschuss für das Wahljahr 2025 ausgegeben hat. Denn die Zukunft der tekom liegt in den Händen ihrer Mitglieder. Und jede Stimme und jede Bewerbung ist ein Schritt zu einem lebendigen, zukunftsfähigen Verein, so das Gremium. 

Der Wahlausschuss organisiert alle Teilschritte für die Online-Wahl von Erweitertem Vorstand und Schiedsgericht. Außerdem überwacht er die Wahl und stellt die Ergebnisse auf der Mitgliederversammlung 2025 vor. 

Wer kann sich für ein Amt bewerben? 

Jedes tekom-Mitglied mit mindestens drei Jahren Mitgliedschaft kann für ein Amt im Erweiterten Vorstand kandidieren. Wer sich für das Schiedsgericht bewirbt, muss mindestens 35 Jahre alt und mehr als fünf Jahre Mitglied von tekom Deutschland sein. 

Welche Ämter werden für den erweiterten Vorstand gewählt? 

Der Erweiterte Vorstand hat am 9. Dezember 2024 über seine Zusammensetzung für die Amtszeit 2026 bis 2028 entschieden. Folgende Ämter stehen damit zur Wahl: 

  •  Vorsitzende/-r 

  •  Stellvertretende/-r Vorsitzende/-r 

  • Schriftführer/-in 

  • Schatzmeister/-in 

  • Beisitzer/-in Sprachindustrie 

  • Beisitzer/-in Herstellende Industrie 

  • Beisitzer/-in Software-Industrie 

  • Beisitzer/-in Studierende und Berufseinsteigende 

  • Beisitzer/-in Regionale Versorgung 

  • Beisitzer/-in Ehrenamt 

Auch Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichts 

Zusätzlich wird das Schiedsgericht mit fünf Mitgliedern gewählt – drei Mitglieder und zwei Ersatz-Mitglieder. 

Alle Mitglieder erhalten im Laufe 2025 einen Aufruf zur Kandidatur. Anschließend prüft der Wahlausschuss gemeinsam mit der tekom-Geschäftsstelle, ob alle Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen werden. 

Wie wird gewählt? 

Sobald alle Kandidatinnen und Kandidaten feststehen, wird an jedes Mitglied eine E-Mail geschickt. Diese enthält einen personalisierten Link zur Online-Wahl. Zusätzlich muss sich das Mitglied über seine Mitgliedsnummer authentifizieren. Das System erlaubt nur wirksame Stimmabgaben und Enthaltungen. Eine falsche Stimmabgabe ist ausgeschlossen. Die Auswertung der Stimmen erfolgt anonym. 

Machen Sie mit! 

Wenn Sie für ein Amt kandidieren möchten oder mehr über Wahlverfahren, Voraussetzungen oder über die Bewerbung wissen möchten, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit dem Wahlausschuss auf. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular: 

www.tekom.de/die-tekom/das-sind-wir/wahlausschuss/kontakt 

tekom-Wahlausschuss