tekom - Gesellschaft für technische Kommunikation - Deutschland e.V.
25.09.2020

Die Bedeutung von Nutzungsinformationen in elektronischer Form

Claudia Klumpp

Nutzungsinformationen in elektronischer Form (häufig wird auch von Nutzungsinformationen in digitaler Form gesprochen) sind in vielen Branchen bereits etwas Alltägliches. Allen voran arbeitet die Softwareindustrie seit Jahren hauptsächlich nur noch mit elektronisch bereitgestellten Nutzungsinformationen.

Eine tekom-Umfrage hat bereits 2015 ergeben, dass 75 % aller befragten Softwareunternehmen einen Print-Anteil von unter 25 % hatten, gemessen am Gesamtdokumentationsumfang. Dagegen hatten 50 % der befragten Industrieunternehmen einen Printanteil von 75 % oder mehr Prozent.

Die Europäische Union hat in einem sehr sensiblen Bereich – den Medizinprodukten – bereits vor Jahren einen Vorstoß gemacht. Die Verordnung (EU) Nr. 207/2012 über elektronische Gebrauchsanweisungen für Medizinprodukte regelt die Bedingungen, unter denen Gebrauchsanweisungen für Medizinprodukte in elektronischer Form anstatt Papierform zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Verordnung hatte aber keinen durchschlagenden Erfolg. Die Anforderungen wurden von vielen Unternehmen als zu hoch angesehen. Insbesondere der Vorbehalt, dass die Papierversion auf Anforderungen des Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen lieferbar sein müsse, war für viele ein K.-o.-Kriterium.

Die Europäischen Produktsicherheitsrichtlinien treffen zur Frage der Bereitstellungsform (Papier/elektronisch) keine Aussage.
Die Aussagen der rechtlich nicht bindenden Guidance-Dokumente (Blue Guide, Guide to application of the Machinery Directive) treffen veraltete und fragwürdige Aussagen zu diesem Thema. Das führt schlicht zu einer Rechtsunsicherheit, die letztendlich die Wirtschaft an einer Weiterentwicklung in diesem Bereich hindert.

Nun geht die Maschinenrichtlinie in Überarbeitung. Die Maschinenrichtlinie strahlt auch auf andere Richtlinien wie z.B. die Niederspannungsrichtlinie aus. Eine Regelung von Betriebsanleitungen in elektronischer Form in der Maschinenrichtlinie wäre eine Initialzündung für andere CE-Richtlinien.

Daher haben sich vor über einem Jahr in einem Arbeitskreis der DKE unter der Leitung von Dr. Claudia Klumpp (tekom) zahlreiche Vertreter von Verbänden und größeren Industrieunternehmen zusammengefunden, um ein Positionspapier zu erarbeiten. Das Positionspapier richtet sich an die Politik und zeigt auf, dass an einer Klarstellung zur Betriebsanleitung in digitaler Form kein Weg vorbeiführt. An dem Positionspapier haben unter anderem aktiv mitgewirkt:

  • Kevin Behnisch, Abteilungsleiter Smart Technologien und Industrie, VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH
  • Artur Bondza, Head of Content & Product Information Management, Pepperl+Fuchs SE (ZVEI)
  • Udo Keul, Technical Editor MTM Dokumentation, Endress+Hauser SE+Co. (ZVEI)
  • Dr. Claudia Klumpp, Stellvertretende Geschäftsführerin, Gesellschaft für Technische Kommunikation – tekom Deutschland e.V.
  • Thomas Kraus, VDMA, Technik, Umwelt und Nachhaltigkeit
  • Matthias Kurrus, Head of Technical Documentation, Sick AG (ZVEI)
  • Jens-Uwe Heuer-James, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (tekom)
  • Roland Schmeling, Geschäftsführer SCHMELING + CONSULTANTS (tekom)

Das Positionspapier wurde sowohl in den Erweiterten Vorstand der tekom Deutschland als auch in die Delegiertenversammlung eingebracht und erhält dort volle Unterstützung. Bitte tragen Sie dieses Positionspapier weiter und helfen Sie damit, die Politik zu einer Klarstellung dieses Themas zu bewegen.