tekom - Gesellschaft für technische Kommunikation - Deutschland e.V.

Immer und überall angesehen

Mit dem tekom-Zertifikat beweisen Sie Ihre fachliche Qualifikation auch auf internationaler Ebene.

Das tekom-Zertifikat: Ihr Türöffner für eine erfolgreiche Karriere in der Technischen Kommunikation

Gab es jemals einen besseren Zeitpunkt, um Ihre Karriere zu überdenken? Etwa 80 Prozent der Technischen Redakteure sind Quereinsteiger. Technische Kommunikation bietet sichere Arbeitsmöglichkeiten, mit denen man gut verdienen kann. Wenn Sie einen der Online-Kurse der tekom absolvieren, erhalten Sie eine offizielle Zertifizierung als Technischer Redakteur. Sehen Sie sich unsere neue Slideshow an, um mehr zu erfahren...

Lassen Sie sich jetzt zertifizieren

Die internationale tekom-Zertifizierung ist eine praxisnahe Berufsprüfung durch die tekom als Fachverband für Technische Kommunikation.

Das tekom-Zertifikat "Technischer Redakteur / Technische Redakteurin (tekom)" ist bei den Unternehmen bekannt und international anerkannt.
Sehr häufig ist es Bewerbungsvoraussetzung in Stellenanzeigen.

Fakten

  1. Bisher sind mehr als 2.500 Personen durch die tekom zum Technischen Redakteur zertifiziert worden.
  2. Die Zertifizierungsteilnehmer kommen aus Deutschland und aus dem internationalen Ausland.
  3. Die tekom-Zertifizierungsprüfung wird in deutscher und englischer Sprache angeboten.
  4. Das Zertifikat ist international von den Unternehmen anerkannt.
  5. Führungskräfte suchen gezielt nach Technischen Redakteuren mit tekom-Zertifikat.

Die Vorteile des tekom-Zertifikats

Belegen Sie Ihre hohe Qualifikation als Technischer Redakteur

Berufspraktiker und Quereinsteiger ohne Studium im Bereich der Technischen Kommunikation haben häufig Probleme, ihre Kompetenz und Qualifikation für eine Tätigkeit im Bereich Technische Kommunikation nachweisbar zu belegen – vor allem wenn es um die Bewerbung auf einen neuen Job geht.

Genauso ist es für Unternehmen nicht einfach, die Eignung von Mitarbeitern und Bewerbern zu beurteilen.

Die Gründe dafür sind:

  • "Technischer Redakteur" ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
  • Es gibt keine festgelegten gesetzlichen Ausbildungsordnungen für die notwendige Qualifikation, d.h., auch ohne formale Zertifizierung kann man sich als "Technischer Redakteur" bezeichnen.

Ein formeller Nachweis der fachlichen Qualifikation hilft hier Quereinsteigern genauso wie Unternehmen weiter. Durch die tekom-Zertifizierung haben Zertifikatsinhaber:

  • Einen formalen Nachweis ihrer Kompetenz und Qualifizierung
  • Bessere Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Eine längerfristige Karriere
  • Eine höhere Reputation im Unternehmen
  • Vertieftes Wissen und spezialisierte Fähigkeiten
  • Neue Kompetenzen für unterschiedliche Aufgabenbereiche
  • Eine Qualifikation mit hohem Praxisbezug und anspruchsvollem Niveau

Führungskräfte, Personalverantwortliche und Auftraggeber von Dienstleistungen können davon ausgehen,

  • dass zertifizierte Technische Redakteure für ihren Beruf professionell ausgebildet sind,
  • über fundiertes, umfangreiches und aktuelles Fachwissen verfügen,
  • umfassende praktische Fähigkeiten haben und diese sicher anwenden können.

Öffentliche Erklärung zur Unparteilichkeit

Zur Neutralität verpflichtet

Die Leitung der Personenzertifizierungsstelle der tekom Deutschland bekennt sich uneingeschränkt zur Unparteilichkeit ihrer Zertifizierungstätigkeit und bei allen Entscheidungen und Bewertungen, die die Zertifizierung betreffen. Dabei werden alle potenziellen Interessenkonflikte identifiziert, analysiert und dokumentiert, insbesondere mögliche Konflikte, die auf Einschüchterung, Selbstbewertung, Eigennutz oder Vertrautheit zurückzuführen sind und zu Parteilichkeit führen könnten.

Zur Gewährleistung von Unparteilichkeit und Objektivität aller Bewertungen und Entscheidungen ist das Personal der Zertifizierungsstelle bei allen Tätigkeiten und Entscheidungen der Auditierung und Zertifizierung unabhängig von kommerziellen Einflüssen Dritter. Wenn dennoch eine Gefährdung der Unparteilichkeit erkennbar ist, wird die Leitung der Zertifizierungsstelle unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine objektive Zertifizierung sicherzustellen. Die Analyse und Dokumentation eventueller Gefährdungspotenziale der Unparteilichkeit erfolgt kontinuierlich. Weitere Informationen finden Sie in der Zertifizierungsrichtlinie zur tekom-Zertifizierungsprüfung.

Schiedsstelle für tekom-Zertifizierungen

Verlassen Sie sich auf Unparteilichkeit und Fairness

Um Unparteilichkeit und Fairness zu gewährleisten, hat die tekom eine organisatorisch unabhängige Schiedsstelle zur Entscheidung über Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen und Beschwerden eingerichtet. Alle bei der Zertifizierungsstelle eingehenden Einsprüche und Beschwerden werden an die Schiedsstelle weitergeleitet.

Die Schiedsstelle prüft die formelle und inhaltliche Berechtigung von Einsprüchen und Beschwerden auf Grundlage ihrer Leitlinien bzw. normativen Anforderungen. Hält die Schiedsstelle einen Einspruch / eine Beschwerde dem Grunde nach für berechtigt, so setzt sie sich mit der Leitung der Personenzertifizierungsstelle bzw. bei den organisatorischen Ablauf betreffenden Beschwerden mit der Beauftragten für das Operative Management in Verbindung und ordnet Korrektur bzw. Abhilfe an. Die konkrete Umsetzung obliegt der Zertifizierungsstelle. Die Schiedsstelle entscheidet über Einsprüche und Beschwerden im Regelfall innerhalb von vier Wochen.

Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen können innerhalb eines Monats nach Erhalt der Zertifizierungsentscheidungen schriftlich, möglichst (aber nicht zwingend) unter Verwendung des Formulars für Einsprüche und Beschwerden eingelegt werden. 

Senden Sie Ihren Einspruch an die Zertifizierungsstelle der Gesellschaft für Technische Kommunikation – tekom Deutschland e.V., per E-Mail an info(at)tekom.de oder per Post. Die Adresse finden Sie im Footer. Sie erhalten unverzüglich eine Eingangsbestätigung.

Wichtig:

Aus Einsprüchen muss folgender Mindestinhalt hervorgehen:

  1. Person des Einspruchsführers inkl. Kontaktdaten
  2. Die Zertifizierungsentscheidung, gegen die Einspruch eingelegt wird
  3. Sachverhalt, der Anlass zum Einspruch gibt / Begründung des Einspruchs
  4. Der Einspruch muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein.
  5. Für die Fristwahrung ist der Eingang in der Personenzertifizierungsstelle maßgeblich.
  6. Die fristwahrende Vorabübersendung per E-Mail ist zulässig, soweit die Originalunterlagen binnen einer Woche bei der Zertifizierungsstelle eingehen.

Beschwerden über zertifizierte Personen, über an der Zertifizierung beteiligte Personen oder über Umstände im Zusammenhang mit der Zertifizierung (Räumlichkeiten, zeitlicher Ablauf etc.) können ebenfalls vorgebracht werden. Beschwerden können Sie formlos oder mittels des Formulars für Einsprüche und Beschwerden an die Zertifizierungsstelle der Gesellschaft für Technische Kommunikation – tekom Deutschland e.V. richten, per E-Mail an info(at)tekom.de oder per Post. Die Adresse finden Sie im Footer.

Wichtig:

  • Die Einreichung von Beschwerden ist an keine Frist gebunden.
  • Bei Einlegung der Beschwerde per E-Mail oder Post erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung.
  • Das Einreichen eines Einspruchs oder einer Beschwerde führt niemals zur Benachteiligung des Einspruchs- oder Beschwerdeführers.
  • Einsprüche und Beschwerden werden als Möglichkeit gesehen, Probleme und Fehler aufzudecken und die Prozesse durch geeignete Korrekturmaßnahmen ständig zu verbessern.

Feedback

Geben Sie uns Rückmeldung

Der Beirat für Aus- und Weiterbildung der tekom hat sich einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess verpflichtet. Um den Bereich Aus- und Weiterbildung und die Angebote weiterhin zu optimieren und an die aktuellen Anforderungen anzupassen, freuen sich der Beirat für Aus- und Weiterbildung und die Verantwortlichen über Ihr Feedback.

Bitte senden Sie Ihr Feedback per E-Mail an: Dr. Daniela Straub, d.straub(at)tekom.de