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18. Mai 2022 | Regionalgruppe Baden

UKCA – Die Britische Konformitätsbewertung in der Praxis

Autor: Michael Degueldre / 19.05.2022
  

And now for something completely different... UKCA

[Eines vorweg, soviel ändert sich zum Glück doch nicht, aber eine bessere Parodie zu dem Thema Brexit hätten wohl auch Monty Python nicht liefern können.]

Über 80 Teilnehmer fanden sich online zu diesem Fachvortrag unseres Referenten Herrn Kirchwehm von der SafetyKon GmbH zusammen. Eine beeindruckende Resonanz, die zeigt, wie aktuell das Thema ist und bleibt.
  

Zu Beginn ging Herr Kirchwehm ein wenig in der Geschichte zurück und zeigte auf, wie die Rechtslage bei Einfuhr von CE-Gütern in die EU vor dem Brexit aussah.

Danach war die Lage nach dem Brexit Thema, die nicht viele, aber doch ganz erhebliche Änderungen mit sich bringt.
Die gute Nachricht, die materiellen Sicherheitsanforderungen aus den CE-Richtlinien bleiben unverändert. Zudem werden zunächst die harmonisierten Normen ebenfalls unverändert übernommen. Ob dies in Zukunft so beibehalten wird, gilt es zu beobachten. Es ist aber anzunehmen, dass sich das Vereinigte Königreich weiterhin an den europäischen Standards orientieren wird, um sich den Zugang zum europäischen Markt nicht unnötig weiter zu erschweren. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Kennzeichnungspflichtige Produkte müssen zukünftig bei Inverkehrbringen mit dem UKCA-Zeichen versehen werden.
    Die Kennzeichnungspflicht orientiert sich hierbei an der bisherigen CE-Kennzeichnung.
  • Neben dem Anbringen des UKCA-Zeichens muss eine Konformitätserklärung in englischer Sprache erstellt werden.
  • Kennzeichnungspflichtige Produkte müssen von einem Importeur mit Sitz im Vereinigten Königreich in Verkehr gebracht werden.
  • Benannte Stellen mit Sitz in der EU werden im Vereinigten Königreich nicht mehr anerkannt.
    Das Gleiche gilt für Benannte Stellen mit Sitz im Vereinigten Königreich für ihre Tätigkeit in der EU.

Gerade das Thema 'Benannte Stellen' wird noch einigen Herstellern Sorgen bereiten, da es nach dem Brexit wesentlich weniger Zertifizierer gibt, die auf dem britischen Markt aktiv sind. Dies führt zu Engpässen und langen Wartezeiten bei der Einfuhr von Produkten, die einer Zertifizierung unterliegen.

Im Anschluss an den Vortrag ging Herr Kirchwehm auf zahlreiche Fragen der Zuhörer ein.
So muss z. B. ein Produkt nicht zwingend auf dem Typenschild mit der Angabe des Importeurs versehen sein, sondern der Importeur kann auch erst bei Einfuhr in das Vereinigte Königreich angegeben werden. Damit vermeiden Hersteller, extra nur für den britischen Markt produzieren zu müssen.

Nach sehr informativen und unterhaltsamen 90 Minuten löste sich die Runde auf.
Der starke Zuspruch und die weitere Entwicklung zeigen, dass das Thema uns auch in Zukunft begleiten wird. 

Die Vortragsfolien stellt Ihnen der Referent gerne per E-Mail zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse finden Sie auch am Ende des Berichts.

Termin der Veranstaltung
18.05.2022 | 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Webinar
Referent:in
Dr. Oliver Kirchwehm, SafetyKon GmbH
Kontakt E-Mail
infodontospamme@gowaway.safetykon.de