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Branchenübergreifende Events auf einen Blick

06. November 2023 | WEKA Akademie

Risikobeurteilung für Maschinen, Anlagen und sonstige Produkte

Die Risikobeurteilung erfüllt die gesetzliche Vorschrift zur Umsetzung der Produktsicherheit. Die Risikobeurteilung muss von allen Produktherstellern für ihre Produkte erstellt werden.

Beispiel Auszug aus der aktuellen Maschinenrichtlinie:

Der Gesetzgeber fordert in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:

Der Hersteller einer Maschine (…) hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.

In dieser 2-tägigen Schulung lernen Sie von einem erfahrenen Referenten die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Durchführung der Risikobeurteilung für Konstruktion und Bau von sicheren Maschinen kennen.

Die Lernziele Ihrer Weiterbildung

  • Sie führen die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 und DIN ISO/TR 14121-2 eigenständig durch.
  • Sie üben das Formulieren und Beschreiben von Gefährdungssituationen und Lösungen zur Ausschaltung von Gefährdungen und/oder Minderung von Risiken
  • Sie können Risiken richtig einschätzen und bewerten.

Details zu Ihrer Weiterbildung

Grundlagen

  • Pflicht zur Durchführung
  • Pflicht zur Dokumentation
  • Haftung des Herstellers, Haftung des Konstrukteurs

Risikobeurteilung und Risikominderung

  • Wann beginnt die Risikobeurteilung, wann endet sie?
  • Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Vorgehensweise bei der Durchführung der Risikobeurteilung für Maschinen, unvollständige Maschinen und verkettete Maschinenanlagen (Gesamtheiten von Maschinen)
  • Der Zusammenhang zwischen Risikobeurteilung und
    • Lasten-/Pflichtenheft
    • Kundenanforderungen
    • Betriebsanleitung
  • Risikobeurteilung und wirtschaftliche Sachzwänge: Wie können Kosten begrenzt werden ohne die Maschinensicherheit zu mindern?

Risikobeurteilung

  • Grenzen der Maschine festlegen: Bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung, räumliche Grenzen, zeitliche Grenzen, Verwendungsgrenzen, stoffliche Grenzen, Nutzergrenzen
  • Geltende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ermitteln
  • Normen effizient recherchieren und den ermittelten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zuordnen
  • Gefährdungen identifizieren
  • Gefährdungssituationen ermitteln
  • Risiken einschätzen gem. DIN ISO/TR 14121-2, EN 62061 SIL und EN ISO 13849-1
  • Risiken bewerten

Risikominderung

  • …durch Inhärent sichere Konstruktion
  • …durch Technische Schutzmaßnahmen sowie ergänzende Schutzmaßnahme
  • …durch Benutzerinformation

Praxisübungen

  • Lösungsermittlung unter Auswertung von Normen
  • Formulierung und Beschreibung von Gefährdungssituation und Lösungen zur Ausschaltung von Gefährdungen und/oder Minderung von Risiken
  • Einschätzen und bewerten von Risiken

Alle Informationen zu diesem Seminar finden Sie auf unserer Website: Risikobeurteilung für Maschinen, Anlagen und sonstige Produkte

Veranstaltungsinformationen

Termin der Veranstaltung
06.11.2023 | 09:00 Uhr - 07.11.2023 | 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
WEKA Akademie GmbH I Online
Dokumente
Ansprechpartner
Christina Schmitt
Kontakt E-Mail
Christina.Schmittdontospamme@gowaway.weka-akademie.de
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