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14. November 2022 | WEKA Akademie GmbH
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kompakt – Modul 1: Richtlinienkonforme CE-Kennzeichnung von Maschinen
1 Tag Hybrides Seminar (in Präsenz und online im virtuellen Seminar-Raum)
Bereits seit 29.12.2009 müssen Hersteller von Maschinen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwenden. Dennoch bestehen bei der praktischen Anwendung weiterhin Informationsbedarf und Unsicherheiten. Der Teufel steckt meist im Detail.
Im ersten Modul dieser Seminarreihe führen wir Sie am Beispiel einer Maschine durch die CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie. Gemeinsam erarbeiten Sie im Seminar, wie ein Produkt nach der Maschinenrichtlinie eingestuft wird und welche Anforderungen sich hierdurch für die sichere Konstruktion und Bau ergeben. Sie führen Fallunterscheidungen durch und prüfen, ob anschließend eine CE-Kennzeichnung notwendig ist oder nicht.
So gelingt Ihnen eine effiziente und rechtskonforme Durchführung der CE-Kennzeichnung von Ihren Maschinen!
In diesem modularen Seminar führen wir Sie am Beispiel einer Maschine (Montageautomat) durch die Maschinenrichtlinie einschließlich Risikobeurteilung und Betriebsanleitung.
Ihr Nutzen: Durch diesen Praxisbezug können Sie das Erlernte auf Ihre Maschinen übertragen.
Insgesamt besteht das Seminar aus zwei Modulen, welche sich mit unterschiedlichen Themenbereichen auseinandersetzen!
DETAILS IHRER WEITERBIDUNG
Grundlagen Maschinenrichtlinie
- Begriffe
- Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Überblick:
- Historie
- Einordnung und nationale Umsetzung
- Geographische Gültigkeit und Adressaten
- Fundstelle im Amtsblatt der EU
- Gliederung
- Der Anwendungsbereich
- Wechselwirkung mit anderen europäischen Rechtsvorschriften
- Die wesentlichen Anforderungen
- Konformitätsbewertungsmodule
- Abgrenzung Hersteller und Betreiber
- Die neue Maschinenverordnung 20JJ/XX/EU: Ausblick auf die wesentlichen Neuerungen und Änderungen
Maschinenrichtlinie erschließen
- Die Maschinenrichtlinie knacken: Relevantes von nicht Relevantem trennen
- Konkretisierung und Umsetzung der Anforderungen mit harmonisierten Normen A-, B- und C-Normen
- Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie: Unverzichtbares Werkzeug für das Verständnis der Maschinenrichtlinie
Pflichten der Hersteller bei Maschinen und unvollständigen Maschinen
- Bei Maschinen: Artikel 5: Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
- Bei unvollständigen Maschinen: Artikel 13 Verfahren für unvollständige Maschinen
Gesamtheit von Maschinen
- Begriffe
- Die Maschinenrichtlinie, ihr Leitfaden und das BMAS-Interpretationspapier
- Übung: Prüfung auf Gesamtheiten von Maschinen
Wesentliche Veränderung von Maschinen
- Begriffe
- Der Blue Guide und das BMAS-Interpretationspapier
- Wann wird ein Betreiber zum Hersteller?
- Übung: Prüfung auf wesentliche Veränderung
Nützliche Quellen für Ihre Recherche
- Der CE-Werkzeugkasten
Dieses Seminar ist eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.
Alle Informationen zu diesem Lehrgang finden Sie auf unserer Website: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kompakt – Modul 1: Richtlinienkonforme CE-Kennzeichnung von Maschinen
Veranstaltungsinformationen
- Termin der Veranstaltung
- 14.11.2022 | 09:00 - 17:00 Uhr
- Veranstaltungsort
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In Präsenz:
Mercure Hotel München Freising Airport
Dr.-von-Daller-Straße 1-3
85356 München - Freising
und online im virtuellen Seminar-Raum - Kontakt E-Mail
-
info
weka-akademie.de @ - Download Termin