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22. November 2023 | WEKA Akademie
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kompakt – Modul 1: Richtlinienkonforme CE-Kennzeichnung von Maschinen
Bereits seit 29.12.2009 müssen Hersteller von Maschinen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwenden. Dennoch bestehen bei der praktischen Anwendung weiterhin Informationsbedarf und Unsicherheiten. Der Teufel steckt meist im Detail.
Im ersten Modul dieser Seminarreihe führen wir Sie am Beispiel einer Maschine durch die CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie. Gemeinsam erarbeiten Sie im Seminar, wie ein Produkt nach der Maschinenrichtlinie eingestuft wird und welche Anforderungen sich hierdurch für die sichere Konstruktion und Bau ergeben. Sie führen Fallunterscheidungen durch und prüfen, ob anschließend eine CE-Kennzeichnung notwendig ist oder nicht.
So gelingt Ihnen eine effiziente und rechtskonforme Durchführung der CE-Kennzeichnung von Ihren Maschinen!
In diesem modularen Seminar führen wir Sie am Beispiel einer Maschine (Montageautomat) durch die Maschinenrichtlinie einschließlich Risikobeurteilung und Betriebsanleitung.
Ihr Nutzen: Durch diesen Praxisbezug können Sie das Erlernte auf Ihre Maschinen übertragen.
Insgesamt besteht das Seminar aus zwei Modulen, welche sich mit unterschiedlichen Themenbereichen auseinandersetzen! Das zweite Modul finden Sie hier.
Bei der gleichzeitigen Buchung von Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kompakt – Modul 2: Risikobeurteilung und Betriebsanleitung sparen Sie 10%.
Die Lernziele Ihrer Weiterbildung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kompakt – Modul 1: Richtlinienkonforme CE-Kennzeichnung von Maschinen
- Sie wenden die Maschinenrichtlinie richtig an und interpretieren diese mithilfe folgender Leitfäden: Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie, Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“).
- Sie erfahren, wie Sie ein Produkt als Maschine, unvollständige Maschine bzw. verkettete Maschinenanlage einstufen.
- Sie können die Herstellerpflichten des eingestuften Produkts ableiten.
- Sie lernen die Umsetzung der Herstellerpflichten mit nur zwei Artikeln der Maschinenrichtlinie bei Maschinen und unvollständigen Maschinen.
- Sie können entscheiden, ob eine Veränderung an einer Maschine wesentlich ist oder nicht.
Die Schwerpunkte des Seminars
- Vorstellung der Maschine
- Besprechung wichtiger Begriffe
- Maschinenrichtlinie
- Herstellerpflichten bei einer Maschine (Montageautomat)
Details zu Ihrer Weiterbildung
Modul 1: Richtlinienkonforme CE-Kennzeichnung von Maschinen
Dieses Modul ist das Grundlagenseminar zur richtlinienkonformen CE-Kennzeichnung von Maschinen. Außerdem dient es der Vorbereitung für das Modul 2: Risikobeurteilung und Betriebsanleitung (Web-Code PS-MR2).
Die Unterlagen enthalten ausführliche Antworten auf die zehn meistgestellten Fragen zu folgenden Themengebieten:
- CE-Kennzeichnung
- Maschinenrichtlinie
Zusätzlich erhalten Sie nützliche Quellen, z.B. für den kostenlosen Bezug von europäischen Rechtsvorschriften und Leitfäden sowie Übersichten zu aktuellen Normenlisten im Amtsblatt der EU und viele mehr. Gerade diese Quellen unterstützen Sie bei der effizienten und rechtskonformen Durchführung der CE-Kennzeichnung von Maschinen.
Grundlagen Maschinenrichtlinie
- Begriffe
- Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Überblick:
- Historie
- Einordnung und nationale Umsetzung
- Geographische Gültigkeit und Adressaten
- Fundstelle im Amtsblatt der EU
- Gliederung
- Der Anwendungsbereich
- Wechselwirkung mit anderen europäischen Rechtsvorschriften
- Die wesentlichen Anforderungen
- Konformitätsbewertungsmodule
- Abgrenzung Hersteller und Betreiber
- Die neue EU-Maschinenprodukteverordnung: Ausblick auf die wesentlichen Neuerungen und Änderungen
Maschinenrichtlinie erschließen
- Die Maschinenrichtlinie knacken: Relevantes von nicht Relevantem trennen
- Konkretisierung und Umsetzung der Anforderungen mit harmonisierten Normen A-, B- und C-Normen
- Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie: Unverzichtbares Werkzeug für das Verständnis der Maschinenrichtlinie
Pflichten der Hersteller bei Maschinen und unvollständigen Maschinen
- Bei Maschinen: Artikel 5: Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
- Bei unvollständigen Maschinen: Artikel 13 Verfahren für unvollständige Maschinen
Gesamtheit von Maschinen
- Begriffe
- Die Maschinenrichtlinie, ihr Leitfaden und das BMAS-Interpretationspapier
- Übung: Prüfung auf Gesamtheiten von Maschinen
Wesentliche Veränderung von Maschinen
- Begriffe
- Der Blue Guide und das BMAS-Interpretationspapier
- Wann wird ein Betreiber zum Hersteller?
- Übung: Prüfung auf wesentliche Veränderung
Nützliche Quellen für Ihre Recherche
- Der CE-Werkzeugkasten
Alle Informationen zu diesem Seminar finden Sie auf unserer Website: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kompakt – Modul 1: Richtlinienkonforme CE-Kennzeichnung von Maschinen
Veranstaltungsinformationen
- Termin der Veranstaltung
- 22.11.2023 | 09:00 - 17:00 Uhr
- Veranstaltungsort
- WEKA Akademie GmbH I Online
- Dokumente
- Ansprechpartner
- Christina Schmitt
- Kontakt E-Mail
-
Christina.Schmitt
weka-akademie.de @ - Download Termin