International:
Suchen:
 
      Der deutsche Fachverband für Technische Kommunikation und Informationsentwicklung
Startseite
Beruf & Bildung
Management
Verbraucher
Presse
Über uns
Tagungen
WebForum
 
      Fachthemen
Informations-
management
Informations-
entwicklung
Schreiben & Terminologie
Gesetze & Normen
Usability
Online Information
Lokalisierung
Software Tools
 
      Aktuell
 Zum Tagungsportal
      tekom-Mitgliedschaft
Informationen zur tekom Mitgliedschaft
zum Aufnahmeantrag
Mitglieder werben Mitglieder
      Regionalgruppen
 

technische kommunikation | 29.Jahrgang | 5 / 2007 | Seite 14

Anleitungen für Osteuropa lokalisieren

Alles unter Kontrolle?

von Michael Neuhäuser

Unterschiedliches Technikverständnis in den Kulturen ist nur ein Problem von vielen, das bei der Lokalisierung von Gebrauchs- und Betriebsanleitungen für andere Märkte zu beachten ist. Die Grundanforderung an die Übersetzung, den Quelltext möglichst unverfälscht zu übertragen, ist allein nicht ausreichend. Der Anspruch guter Übersetzer an eine Übersetzung geht weit darüber hinaus.

Für die Qualitätsbeurteilung übersetzter literarischer Texte ist die wortgetreue Übersetzung oftmals qualitätsmindernd. Warum soll für Technische Dokumentation etwas anderes gelten? Genau, es gilt nichts anderes. Der Spielraum für die Übersetzung ist zwar viel enger, aber oft genug müssen sich Übersetzer von der Vorlage entfernen, um einen Sachverhalt darstellen zu können. Schwierig wird es, wenn ein Auftraggeber dem Übersetzer diesen Spielraum nimmt, wie es manchmal beim Einsatz eines Translation-Memory-Systems der Fall ist. Aus Kostengründen werden die Parameter für die Matches oder die Grenzen für die Segmentierung sehr eng gesetzt. In solchen Fällen könnte es der Übersetzer besser machen, aber die Mechanismen des TMS lassen es nicht zu. Nicht selten werden solche Übersetzungen von den Landesvertretungen der Auftraggeber als „zu deutsch“ abgelehnt und der Aufwand für die Textreparatur in die Korrekturphase verlagert.

Um diese Probleme zu umgehen, werden Technische Dokumentationen schon bei der Erstellung internationalisiert, der ersten Stufe beim übersetzungsgerechten Schreiben: Internationalisierung – Lokalisierung – Formatierung.

Kurzes und prägnantes Formulieren wird gefordert, das Produkt selbst wird mehr und mehr kultur- und sprachunabhängig gestaltet. Aber wer definiert diese Unabhängigkeit? Und ist sie tatsächlich so unabhängig? Wer sich jemals mit dem funktionalen Unterschied von „NOT-AUS“ und „NOT-HALT“ beschäftigt hat, weiß vermutlich, dass beide Begriffe in einigen Sprachen gleich lauten und dieser Umstand eine inhaltliche Trennung schwierig macht, Beispiel: „Emergency Stop“ im Englischen oder „экстренный останов“ im Russischen. Im Russischen bietet sich noch eine Unterscheidung durch „аварийный останов“ an. Bei einem NOT-AUS wird die Maschine komplett vom Stromnetz getrennt und damit abgeschaltet. Bei einem NOT-HALT wird die Maschine angehalten, aber nicht vom Stromnetz getrennt. Auf diese Weise wird verhindert, dass Teile der Maschine sich beispielsweise durch Schwerkraft weiter bewegen können.

Lokalisierung ist demnach nicht nur die Anpassung an landesspezifische oder kulturelle Gegebenheiten, sondern auch ein kreativer Prozess, der sehr viel Ähnlichkeit mit der ursprünglichen Texterstellung hat. Das Ziel ist dasselbe: verständliche Texte.

Übersetzungsgerechtes Schreiben
Soll bereits bei der Texterstellung die spätere Übersetzung in osteuropäische Sprachen erleichtert werden, helfen einfache Regeln weiter – zusammengefasst in der Tabelle „Regeln für das übersetzungsgerechte Schreiben“.

Regeln für das übersetzungsgerechte Schreiben 
1 Vermeiden Sie zusammengesetzte Worte, Fremdworte und Wortschöpfungen. Setzen Sie durchgehend eine eindeutige Terminologie ohne Abkürzungen ein. Zum Beispiel Multiklotz (gemeint ist Multibremsklotz) мультисекционная тормозная колодкаBei Wortschöpfungen besteht immer das Risiko, dass diese in einem anderen Kulturkreis missverstanden werden.
2 Setzen Sie substantivierte Verben spärlich ein und vermeiden Sie eine Aneinanderreihung durch Genitivbildung oder Präpositionen. Substantivierungen müssen im Russischen und Polnischen meistens adjektivisch ausgedrückt werden, dadurch verändert sich die Satzkonstruktion erheblich.
3 Vermeiden Sie Präpositionen vor Aufzählungen. Im Russischen werden Aufzählungen über Endungen gebildet, die von Präpositionen abhängig sind.Beispiel: “Diese Arbeiten dürfen nur von Personen mit folgenden Qualifikationen durchgeführt werden ...”Schreiben Sie stattdessen:“Die Arbeiten erfordern zwingend folgende Qualifikationen ...”Ein Beispiel aus dem Slowakischen verdeutlicht ebenfalls die Problematik im Zusammenhang mit Zahlen bei Wartungsintervallen:“alle 2 Monate” = “každé 2 mesiace”, aber“alle 5 Monate” = “každých 5 mesiacov”
4 Formulieren Sie aktiv, kurz und in vollständigen Sätzen.  



Eine besondere Schwierigkeit ist die Verwendung allgemeiner Begriffe (wie „das Gerät“), die in unterschiedlichem Kontext im Russischen anders übersetzt werden müssen. Solche allgemeinen Begriffe werden gerne im Zusammenhang mit Modularisierungen in Redaktionssystemen verwendet, um die Verwendungshäufigkeit von Modulen zu erhöhen. Hier wird deutlich, dass man sich mit spracheffizienten Modulen im Deutschen auch Probleme einhandeln kann. Falls die eingebundenen Übersetzer mit einem Translation-Memory-System arbeiten, empfiehlt es sich ihnen die Möglichkeit einzuräumen, die Segmentgrenzen zu verändern.

Lokalisierung übersetzter Anleitungen
Vermutlich sind die meisten deutschen Anleitungen längst geschrieben, wenn sie für den russischen Markt lokalisiert werden sollen – und eine Nachbearbeitung der deutschen Texte ist im Normalfall nicht erwünscht. In diesen Fällen hängt die Qualität der Lokalisierung in erster Linie vom Übersetzer ab und dem Grad der Freiheit, den ihm ein Auftraggeber erteilt. Je mehr Freiheiten ein Übersetzer erhält, umso besser kann er seine Aufgabe lösen. In der Praxis hat es sich bewährt, wenn ein Übersetzer selbst als Technischer Redakteur tätig ist beziehungsweise sehr eng mit der TD zusammenarbeitet.

Lokalisierungen und DTP
Werden mit DTP-Programmen russische Texte formatiert, ist zu berücksichtigen, dass die Texte zirka 30 Prozent länger sind als die deutschen Ausgangstexte. Die automatische Silbentrennung ist ebenfalls ein Problem und sollte immer geprüft werden. Für einige DTP-Programme ist sie auch gar nicht vorhanden oder so schlecht, dass eine manuelle Silbentrennung notwendig ist. Ein häufig auftretendes Problem sind nummerierte Verweise, wie „Abbildung 1“ oder „siehe Tabelle 5“. Diese Verweise werden im Russischen je nach Kontext über Wortendungen gebildet. Eine automatische Referenz ist damit schwierig, aber nicht unmöglich, wenn man hier ähnlich wie im Deutschen Abkürzungen einsetzt, zum Beispiel „+èñ. 1“ für „Abb. 1“ anstelle von „Abbildung 1“ oder „Darstellung 1“. Weitere DTP-Probleme können latinisierte Aufzählungen und Indexe sein, da die Sortierung stellenweise anders ist.

Was das Schriftenproblem angeht, sollten bei der Übersetzung immer Unicode-Zeichensätze verwendet werden, die Kyrillisch enthalten. Aufwendiger ist das Arbeiten mit Zeichensätzen, die nur Kyrillisch enthalten, da zum Beispiel deutsche oder englische Fachbegriffe hinzugefügt werden müssen.

Russland setzt das internationale Einheitensystem (SI) ein. Für die entsprechende russische Schreibweise und andere abgeleitete Einheiten ist eine Website des Fachbereichs „Naturwissenschaftliches und Technisches Russisch“ der Universität Hannover [4] sehr hilfreich. Das Datums- und Uhrzeitformat entspricht der deutschen Verwendung.

Gesetzliche Rahmenbedingungen
Im Gegensatz zu Deutschland ist das Normungswesen in Russland weitgehend in staatlicher Hand. Es sind aber bereits Bestrebungen im Gange, dies zu ändern und die russische Industrie mehr und mehr zu integrieren. Auf diese Weise soll das russische Normenwesen, wie in Europa üblich, auf einer selbstfinanzierten Basis stehen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die technische Regulierung im Jahr 2003 begann ein Prozess der Standardisierung und Angleichung an die europäischen Normen, der sich allerdings sehr schwierig gestaltet. Eine einfache Übernahme der europäischen Normen wird abgelehnt, da klimatische und strukturelle Faktoren angepasst werden müssen. Ende 2006 stellte die russische Regierung offiziell fest, dass der Umstellungsprozess insgesamt zu langsam verläuft und beschleunigt werden muss.

Staatliche Standards
Die bisher geltenden Prozeduren für den Zugang zum russischen Markt verlieren 2010 ihre Gültigkeit, falls keine weiteren Regelungen beschlossen werden. Die zuständige Behörde „Rostechregulirowanije“, die aus der ehemaligen „Gosstandart“ hervorgegangen ist, fordert deshalb, dass das formal in Kraft getretene Gesetz geändert werden soll. Die russische Regierung plant derzeit, die bestehenden technischen Regelungen bis 2010 in normale Verordnungen umzuwandeln. Später sollen sie dann als Gesetze verabschiedet werden. Aus diesem Grunde und um die staatliche Kontrolle über die Hersteller zu behalten, wurde bis 2010 ein Verbot erlassen, die staatlichen Standards GOST zu ändern. GOST bezeichnet die russischen staatlich-technischen Normen, die für alle Bereiche gelten. OST heißen russische Fachstandards beziehungsweise technische Normen, die nur in einzelnen Bereichen gelten und in manchen Fällen von GOST abweichen.

Für den Export von Waren nach Russland besteht seit 1993 eine gesetzliche Zertifizierungspflicht von Gütern und Dienstleistungen ähnlich der CE-Zertifizierung. Diese GOST-R genannte Zertifizierung bestätigt die Konformität mit den russischen Normen und Anforderungen und wird von verschiedenen, auch in Deutschland ansässigen Instituten angeboten. Es existieren noch weitere produktabhängige Registrierungspflichten. Weitergehende Informationen und Unterstützung findet man beispielsweise bei DIN GOST TÜV Berlin-Brandenburg [2].

Regelungen zur Verbraucherinformation
Für Konsumgüter gilt seit dem 1. Juli 1998 die Kennzeichnungspflicht in russischer Sprache. Die Kennzeichnungspflicht selbst ist im russischen Verbraucherschutzgesetz vom 7. Februar 1992 festgeschrieben. Die Produkthaftung ist ebenfalls in diesem Gesetz geregelt.

Das russische Verbraucherschutzgesetz schreibt explizit vor, dass Produktinformationen an den Verbraucher in russischer Sprache zu erfolgen haben und anschaulich und leicht verständlich sein müssen (Art. 8), andernfalls muss von einem Fehlen der Information ausgegangen werden. Dies belegt auch das Gerichtsurteil Nr. 2-453/05 aus dem Jahr 2002 (s. „Gerichtsurteile zur Verbraucherinformation“). Das Verbraucherschutzgesetz beschränkt sich auf Fälle, in denen der Verbraucher ein natürliche Person und der Vertragspartner eine unternehmerisch tätige Person ist.

 
Gerichtsurteile zur Verbraucherinformation
Urteil Nr. 2-453/05, Archiv des Amtsgerichts Yaroslavl:
Der Verbraucher erhielt keine Informationen über die Benutzung des erworbenen Elektrogrills. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Gesundheitsverletzung wurde vom Gericht anerkannt.

Urteil Nr. 2-37/03, Archiv des Amtsgerichts Yaroslavl:
Der Verbraucher hat vom Verkäufer unzureichende Informationen über die angebotenen KFZ-Ersatzteile erhalten (die Abbildung des Ersatzteils im Katalog des Verkäufers war ungenügend). Dem Kläger wurde die Auflösung des Vertrages und Schadenersatz wegen entstandener Mehrkosten zugebilligt.
 
 


Bei technischen Gütern müssen in jedem Fall die Betriebs- und Montageanleitungen übersetzt werden.

Seit der Novelle des russischen Verbraucherschutzgesetzes vom 21. Dezember 2004 ist die grundsätzliche Haftung des Importeurs für Mängel an der Ware neben Hersteller und Verkäufer festgelegt (Art. 14). „Eine Enthaftung unter Berufung auf den Stand der Technik ist ausgeschlossen. Haftungsbefreiend wirken lediglich Umstände höherer Gewalt und bestimmte Handlungen/Unterlassungen des Verbrauchers selbst.“ [3]

Regierungsverordnungen regeln Produktinformation
Neben dem Verbraucherschutzgesetz existieren in Russland noch andere gesetzliche Regelungen, die Produktinformationen betreffen. So darf die russische Regierung zum Beispiel Regierungsverordnungen erlassen, wenn sie mit dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem Verbraucherschutzgesetz in Einklang stehen. Eine solche Verordnung ist beispielsweise die „Kennzeichnungspflicht in russischer Sprache für importierte Waren“.

Regierungsverordnungen regeln auch die Vollständigkeit von Produktinformationen. Demnach müssen präzise Vorstellungen von den Eigenschaften des Produktes sowie den Regeln der Benutzung und der Aufbewahrung gegeben werden. Vor allem müssen die Informationen richtig sein. Bei falscher Übersetzung von Informationen in die russische Sprache ist die Richtigkeit der Information nicht erfüllt. Dies gilt übrigens auch für schlechte Abbildungen, wie ein anderes Gerichtsurteil entschied: Urteil Nr. 2-37/03 (s. „Gerichtsurteile zur Verbraucherinformation“).

Der Vollständigkeit halber sei noch das russische Sprachenschutzgesetz aus dem Jahr 2005 erwähnt, das föderale Gesetz Nr. 53-FS „Über die staatliche Sprache der Russischen Föderation“. Darin wird Russisch als Amtssprache bestimmt und gilt auch für die Werbung (Art. 3). Wesentlich rigoroser ist das polnische Sprachenschutzgesetz aus dem Jahr 1999. Dort wird für fremdsprachige Waren- und Dienstleistungsbeschreibungen sowie auch fremdsprachige Angebote und Reklame gleichzeitig eine polnische Sprachversion vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlung ist eine Geldstrafe fällig (Art. 15). Davon ausgenommen sind übliche wissenschaftliche und technische Terminologie, Warenzeichen, Handelsnamen sowie Herkunftsbezeichnungen für Waren und Dienste (Kapitel 2, Art. 11).

Zusammenfassung
Wann immer möglich sollte eine Lokalisierung von Gebrauchs- und Betriebsanleitungen so früh wie möglich beginnen und am besten schon vor dem Schreiben in der Quellsprache ansetzen. Beim Einsatz eines TMS ist es ratsam, dem Übersetzer einen höheren Freiheitsgrad einzuräumen, um nötigenfalls auch über Segmentgrenzen hinweg übersetzen zu können. Das erspart kosten- und zeitaufwendige Textreparatur in der Korrekturphase. Der verantwortungsvolle Einsatz dieser Freiheitsgrade verlangt viel Verständnis und Wissen des Übersetzungsdienstleisters über Thematik und Kunden. Eine enge Verknüpfung mit der Technischen Redaktion ist hierbei von großem Vorteil und verschafft der Technischen Redaktion einen vertieften Einblick in das übersetzungsgerechte Schreiben inklusive Rückkoppelung.

Auch die rechtlichen Aspekte bei der Lokalisierung, insbesondere wenn es um die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit von Verbraucherinformationen geht, verlangen eine kulturspezifische Handhabung von Übersetzungen. Kulturneutrale Texte sind auch in der Technischen Dokumentation selten.

Links und Literatur (Stand Juli 2007)
[1] DIN GOST TÜV Berlin-Brandenburg; Gesellschaft für Zertifizierung in Europa mbH: www.din-gost.de
[2] Deutsches Institut für Normung e. V. (2003): Neue Bedingungen für den Marktzugang nach Russland – Referatesammlung der DIN/GOSSTANDART/OA-Gemeinschaftstagung 2003, Berlin.
[3] Bundesagentur für Außenwirtschaft (4/2007): Recht kompakt – Russische Föderation. www.bfai.de.
[4] Fachbereich „Naturwissenschaftliches und Technisches Russisch“ der Universität Hannover: www.unics.uni-hannover.de/ntr/russisch.html.
[5] Russische „Agentur für Technische Regulierung und Metrologie: www.gost.ru/wps/portal/pages.en.Main
[6] Schulz, E. (2006): Das Verbraucherschutzgesetz in Russland. In: Rostocker Schriften zum Wirtschaftsrecht, Bd. 3.
Autorenanschrift
Michael Neuhäuser
euroscript Deutschland GmbH
michael.neuhaeuser@euroscript.de
www.euroscript.de


Michael Neuhäuser ist langjähriger Technischer Redakteur, Berater und Projektleiter im Bereich Softwareentwicklung, Analysegeräte, Maschinenbau und Automotive. Derzeit arbeitet er als Senior Consultant bei euroscript Deutschland und berät bei der Auswahl, Einführung und Systemintegration von Redaktionssystemen sowie für die multilinguale Textproduktion in der Technischen Dokumentation.

| Nr : 2203 | en | Mehr Artikel aus der Rubrik 'Gesetze & Normen' hier. |

 
 
Kostenlose Angebote der tekom
Pfeil Infomaterial
Pfeil ’technische kommunikation’: unverbindliches Probeabo unserer Fachzeitschrift
Pfeil ’tcworld’: Internationales Online-Magazin
Pfeil E-Mail Newsletter
Publikationen
Pfeil CMS-Studie
Pfeil Flyer mit Bestellinformationen (PDF)

 

 

   Hilfe   Kontakt   Feedback   Impressum   
 
© tekom