Neues Recht zur Sicherheit von Maschinen

Umsetzung neue EG-Maschinenrichtlinie

Jens-Uwe Heuer

Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42 wird bereits seit einiger Zeit diskutiert. Wie bei einer EG-Richtlinie üblich, bedarf der Text formal der Umsetzung in deutsches Recht. Dieser Schritt ist inzwischen durch eine Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 GPSG vom 18. Juni 2008 erfolgt – Bundesgesetzblatt 1 vom 25. Juni 2008, S. 1060 ff. Diese Änderungsverordnung ändert unter anderem (Art. 1) die 9. Verordnung des GPSG, und zwar mit Wirkung zum 29. Dezember 2009. Dies bedeutet: Ab diesem Tag gilt ohne jede Übergangsfrist ein neues Recht zur Sicherheit von Maschinen.